Bus / D / D1
Informationen & Ausbildung
Nach der Ausbildung der Klasse D können Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Lenkerplatz (Omnibusse, Gelenksbusse) gelenkt werden.
Voraussetzungen für den Erwerb der Lenkerberechtigung:
- Besitz der Lenkerberechtigung der Klasse B oder C
- vollendetes 21. Lebensjahr für die Klasse D1, vollendetes 24. Lebensjahr für die Klasse D
- ärztliche Untersuchung für D1 und D erforderlich
- Verkehrspsychologisches Screening nur für D erforderlich
- Erste Hilfe Kurs im Ausmaß von mindestens 16 Stunden für D1 und D erforderlich
Ausbildung:
- Theorie:
D (wenn nur die Lenkerberechtigung für die Klasse B vorliegt):
12 Unterrichtseinheiten klassenspezifischer Kurs D (wenn die Lenkerberechtigung für die Klasse C vorliegt):
4 Unterrichtseinheiten klassenspezifischer Kurs
- Praxis:
D (wenn nur die Lenkerberechtigung für die Klasse B vorliegt):
8 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung D (wenn die Lenkerberechtigung für die Klasse C vorliegt):
4 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung
Prüfungen:
Die theoretische Prüfung erfolgt nach dem Multiple-Choice Verfahren.
Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen, wobei der erste Teil (Dauer mindestens 45 Minuten) die eigentliche D-Prüfung ist, der zweite Teil (weitere 45 Minuten) ist die so genannte D95-Prüfung für die Grundqualifikation.
Die Erteilung der Lenkerberechtigung für die Klasse D ist auf 5 Jahre (ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr auf 2 Jahre) befristet, eine Verlängerung der Lenkberechtigung erfolgt erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung.
Kurstermine
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich – es gibt regelmäßig Kurse – telefonische Anfrage im Büro (04276/7979).
Die Termine für die praktischen Fahrstunden werden immer individuell vereinbart.